T I E R R E C H T . E U 2 1
für eine für Tiere verbesserte Rechtslage in der Europäischen Union

BEITRAGSORDNUNG

TIERRECHT EU21 e. V.

BEITRAGSORDNUNG

(AUSZUG aus dem GRÜNDUNGSPROTOKOLL)

 

 

§ 6. 1 Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

 

§ 6. 2 Die Beitragsordnung

 

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Beitragsordnung tritt mit Gründung des Vereins am 27. Dezember 2012 in Kraft.

 

Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt für Personen unter 18 Jahren 6,00 Euro, für Personen über 18 Jahre 24,00 Euro. Ehrenmitglieder werden beitragsfrei aufgenommen.

 

Unter Zustimmung des Vorstands können Mitgliedsbeiträge zeitlich begrenzt reduziert, wenn ein Mitglied seine finanzielle Notlage nachweisen kann (Beispiele: Schulzeiten, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, geringes Einkommen). Daneben kann der Vorstand Mitgliedspatenschaften einräumen (ein finanziell starkes Mitglied verpflichtet sich den Beitrag für ein sozial schwaches zu übernehmen).

 

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 1. Januar eines jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 4,00 Euro pro Mahnung erhoben. Beitragskonto: Kreissparkasse Groß-Gerau, Kontonummer 116 731 001, Bankleitzahl 508 525 53

 

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Der Datenschutz wird gewährleistet.